Dienstag, 29. Juni 2004
Friseuse / Friseure / FriseurInnen
figaro, 09:57h
Aufgaben und Tätigkeiten im Überblick
Friseure/Friseurinnen pflegen und schneiden Haare und gestalten Frisuren. Sie beraten ihre Kunden bei der Wahl einer passenden und modischen Frisur. Nach den Wünschen ihrer Kunden verändern sie mit chemischen Präparaten die Haarfarbe, legen Dauerwellen ein und formen schließlich mit Föhn, Kamm und Bürste die Frisur. Sie ergänzen Frisuren mit Haarteilen, die sie zum Teil selbst herstellen. Zum Herrenfach gehört auch das Rasieren, Pflegen und Formen von Bärten. Kosmetische Behandlungen der Gesichtshaut und Nagelpflege (Maniküre) führen sie ebenfalls durch. Außerdem beraten sie ihre Kunden bei der Auswahl, Verwendung und Pflege künstlicher Haarteile wie Perücken und Toupets.
Nach der neuen Handwerksordnung können sich Friseure/Friseurinnen nach erfolgreich abgelegter Meisterprüfung oder sechsjähriger Gesellentätigkeit (davon vier Jahre in leitender Stellung) im zulassungspflichtigen Friseurhandwerk selbstständig machen.
Beschäftigungsmöglichkeiten finden Friseure und Friseurinnen im Bereich der Körperpflege, z.B. in Fachbetrieben des Friseurhandwerks, Hotels, Krankenhäusern, Fernsehanstalten sowie im Einzel- und Großhandel mit Haarpflege- und Kosmetikartikeln oder im Beauty-Center. Ihr Arbeitsplatz dort ist der Friseursalon, aber auch der Verkaufsraum. Gegebenenfalls suchen sie auch die Kunden in deren Privat- oder Geschäftsräumen auf.
Die Ausbildung im Überblick
Friseur/in ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Er ist dem Berufsfeld Körperpflege zugeordnet.
Der Monoberuf wird ohne Spezialisierung nach Fachrichtungen oder Schwerpunkten im Handwerk angeboten.
Die Ausbildung dauert 3 Jahre.
(Quelle: Bundesagentur für Arbeit)
Tipp von e-bildwerke, danke!
Friseure/Friseurinnen pflegen und schneiden Haare und gestalten Frisuren. Sie beraten ihre Kunden bei der Wahl einer passenden und modischen Frisur. Nach den Wünschen ihrer Kunden verändern sie mit chemischen Präparaten die Haarfarbe, legen Dauerwellen ein und formen schließlich mit Föhn, Kamm und Bürste die Frisur. Sie ergänzen Frisuren mit Haarteilen, die sie zum Teil selbst herstellen. Zum Herrenfach gehört auch das Rasieren, Pflegen und Formen von Bärten. Kosmetische Behandlungen der Gesichtshaut und Nagelpflege (Maniküre) führen sie ebenfalls durch. Außerdem beraten sie ihre Kunden bei der Auswahl, Verwendung und Pflege künstlicher Haarteile wie Perücken und Toupets.
Nach der neuen Handwerksordnung können sich Friseure/Friseurinnen nach erfolgreich abgelegter Meisterprüfung oder sechsjähriger Gesellentätigkeit (davon vier Jahre in leitender Stellung) im zulassungspflichtigen Friseurhandwerk selbstständig machen.
Beschäftigungsmöglichkeiten finden Friseure und Friseurinnen im Bereich der Körperpflege, z.B. in Fachbetrieben des Friseurhandwerks, Hotels, Krankenhäusern, Fernsehanstalten sowie im Einzel- und Großhandel mit Haarpflege- und Kosmetikartikeln oder im Beauty-Center. Ihr Arbeitsplatz dort ist der Friseursalon, aber auch der Verkaufsraum. Gegebenenfalls suchen sie auch die Kunden in deren Privat- oder Geschäftsräumen auf.
Die Ausbildung im Überblick
Friseur/in ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Er ist dem Berufsfeld Körperpflege zugeordnet.
Der Monoberuf wird ohne Spezialisierung nach Fachrichtungen oder Schwerpunkten im Handwerk angeboten.
Die Ausbildung dauert 3 Jahre.
(Quelle: Bundesagentur für Arbeit)
Tipp von e-bildwerke, danke!
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