Dienstag, 6. Juli 2004
Friseurmeister/in
figaro, 21:23h
Aufgaben und Tätigkeiten im Überblick
Meister/innen im Friseurhandwerk können, abhängig von der Betriebsgröße, verschiedene Fach- und Führungsaufgaben übernehmen. So führen sie anspruchsvolle Arbeiten selbst durch, die besonderes Können und langjährige Erfahrungen voraussetzen. In der Regel arbeiten sie praktisch im Betrieb mit, beraten Kunden bei der Wahl einer passenden und modischen Frisur, schneiden, formen und färben Kopf- und Barthaare und führen kosmetische Behandlungen durch. Außerdem beraten sie die Kunden bei der Auswahl, Verwendung und Pflege von künstlichen Haarteilen wie Perücken oder Toupets und fertigen diese zum Teil auch selbst an. Ansonsten verteilen sie die Aufgaben an die einzelnen Mitarbeiter/innen, leiten sie an, organisieren die Arbeitsabläufe im Betrieb, kontrollieren die Einhaltung von Kosten und Terminen und prüfen die Arbeitsausführung. Auch für Betriebsbereitschaft und rationellen Einsatz der Betriebsmittel, für den Einkauf der im Salon eingesetzten Produkte (Haar-, Haut- und Körperpflegemittel, Kosmetikartikel, Werkzeuge und Geräte zur Haarpflege) sind sie zuständig.
In der Regel sind sie für die Ausbildung von Lehrlingen (Auszubildenden) verantwortlich, üblicherweise im Rahmen ihrer sonstigen Aufgaben. Dabei beachten sie einschlägige rechtliche Regelungen und pädagogische Grundsätze.
Als selbstständige Inhaber/innen eines Handwerksbetriebes entwickeln Friseurmeister/innen die betrieblichen Grundsätze, bestimmen Art und Umfang der Investitionen, sind für die Personalauswahl verantwortlich und kontrollieren den wirtschaftlichen Erfolg des Betriebes.
Friseurmeister/innen arbeiten im Bereich der Körperpflege, zum Beispiel in Fachbetrieben des Friseurhandwerks, Hotels, Krankenhäusern, Fernsehanstalten sowie im Einzel- und Großhandel mit Haarpflege- und Kosmetikartikeln oder im Beauty-Center. Ihr Arbeitsplatz dort ist der Friseursalon, aber auch der Verkaufsraum. Für die kaufmännisch-verwaltenden Arbeiten steht ihnen in der Regel ein Büroraum zur Verfügung. Gegebenenfalls suchen sie auch die Kunden in deren Privat- oder Geschäftsräumen auf.
Die Ausbildung im Überblick
Bei der Ausbildung zum Friseurmeister/zur Friseurmeisterin handelt es sich um eine berufliche Fortbildung nach der Handwerksordnung (HwO), die eine Ausbildung in dem anerkannten Ausbildungsberuf Friseur/in mit mehrjähriger Berufspraxis voraussetzt.
Die Fortbildung erfolgt im Bereich des Handwerks.
Die Dauer der Vorbereitungskurse für die Meisterprüfung ist sehr unterschiedlich. Teilzeitlehrgänge und Vollzeitlehrgänge dauern von mehreren Wochen bis zu 2 Jahre.
(Quelle: Bundesagentur für Arbeit)
Meister/innen im Friseurhandwerk können, abhängig von der Betriebsgröße, verschiedene Fach- und Führungsaufgaben übernehmen. So führen sie anspruchsvolle Arbeiten selbst durch, die besonderes Können und langjährige Erfahrungen voraussetzen. In der Regel arbeiten sie praktisch im Betrieb mit, beraten Kunden bei der Wahl einer passenden und modischen Frisur, schneiden, formen und färben Kopf- und Barthaare und führen kosmetische Behandlungen durch. Außerdem beraten sie die Kunden bei der Auswahl, Verwendung und Pflege von künstlichen Haarteilen wie Perücken oder Toupets und fertigen diese zum Teil auch selbst an. Ansonsten verteilen sie die Aufgaben an die einzelnen Mitarbeiter/innen, leiten sie an, organisieren die Arbeitsabläufe im Betrieb, kontrollieren die Einhaltung von Kosten und Terminen und prüfen die Arbeitsausführung. Auch für Betriebsbereitschaft und rationellen Einsatz der Betriebsmittel, für den Einkauf der im Salon eingesetzten Produkte (Haar-, Haut- und Körperpflegemittel, Kosmetikartikel, Werkzeuge und Geräte zur Haarpflege) sind sie zuständig.
In der Regel sind sie für die Ausbildung von Lehrlingen (Auszubildenden) verantwortlich, üblicherweise im Rahmen ihrer sonstigen Aufgaben. Dabei beachten sie einschlägige rechtliche Regelungen und pädagogische Grundsätze.
Als selbstständige Inhaber/innen eines Handwerksbetriebes entwickeln Friseurmeister/innen die betrieblichen Grundsätze, bestimmen Art und Umfang der Investitionen, sind für die Personalauswahl verantwortlich und kontrollieren den wirtschaftlichen Erfolg des Betriebes.
Friseurmeister/innen arbeiten im Bereich der Körperpflege, zum Beispiel in Fachbetrieben des Friseurhandwerks, Hotels, Krankenhäusern, Fernsehanstalten sowie im Einzel- und Großhandel mit Haarpflege- und Kosmetikartikeln oder im Beauty-Center. Ihr Arbeitsplatz dort ist der Friseursalon, aber auch der Verkaufsraum. Für die kaufmännisch-verwaltenden Arbeiten steht ihnen in der Regel ein Büroraum zur Verfügung. Gegebenenfalls suchen sie auch die Kunden in deren Privat- oder Geschäftsräumen auf.
Die Ausbildung im Überblick
Bei der Ausbildung zum Friseurmeister/zur Friseurmeisterin handelt es sich um eine berufliche Fortbildung nach der Handwerksordnung (HwO), die eine Ausbildung in dem anerkannten Ausbildungsberuf Friseur/in mit mehrjähriger Berufspraxis voraussetzt.
Die Fortbildung erfolgt im Bereich des Handwerks.
Die Dauer der Vorbereitungskurse für die Meisterprüfung ist sehr unterschiedlich. Teilzeitlehrgänge und Vollzeitlehrgänge dauern von mehreren Wochen bis zu 2 Jahre.
(Quelle: Bundesagentur für Arbeit)
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